Meldung der FFH- und Vogelschutzgebiete
Die erste Gebietsmeldung zur Einrichtung des kohärenten Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 betraf wenige Vogelschutzgebiete (EU SPA), die Sachsen-Anhalt 1992 an das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übermittelte. Die ersten Vorschläge für FFH-Gebiete wurden, ungeachtet der bestehenden Rechtsunsicherheit, vom Land 1995 dem zuständigen Bundesumweltministerium übergeben. Die Meldung wurde von der Bundesrepublik Deutschland erst 1998 und zudem unvollständig als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht. Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU-Vogelschutzgebiete.
Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste wurden ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete vorgeschlagen. Die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha. Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 unverändert an die EU-Kommission weitergeleitet.
Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 bestätigt. Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230.805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide Kategorien teilweise überlagern. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet.
Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt verblieben im Ergebnis der Gespräche nur wenige Defizite. Diese wurden mit drei Gebietserweiterungen bestehender FFH-Gebiete sowie durch Neumeldung zweier weiterer FFH-Gebiete in den Wäldern des Flechtinger Höhenzuges behoben. Damit entfallen 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFHGebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete (vgl. Abb.), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch). Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der „Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000“ vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht.
Mit Kabinettsbeschluss vom 29.07.2014 hat die Landesregierung der Nachmeldung von FFH-Erweiterungsflächen in den FFH-Gebieten "Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle", "Salzatal bei Langenbogen", "Colbitz-Letzlinger-Heide" und der Nachmeldung von Bachmuschel-Vorkommen der Altmark als FFH-Gebiet "Beeke- und Dummeniederung" zugestimmt. Letzteres befindet sich im Altmarkkreis Salzwedel und beherbergt die höchste Individuendichte der Bachmuschel in Sachsen-Anhalt.
gekürzt und aktualisiert aus "Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts" vom Landesamt für Umweltschutz