Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur - LRT 9190 -
Beschreibung
Die bodensauren, in der Regel schlecht- bis mäßigwüchsigen Eichen- bzw. Eichen-Birken-Mischwälder besiedeln die für Rotbuchen (Fagus sylvatica) sowie für anspruchsvollere Waldgesellschaften zu armen und z.T. zu feuchten Standorte. Die Wälder wurden früher als Nieder-, Mittel- oder Hudewald genutzt. Der Lebensraumtyp ist weitestgehend buchenfrei und enthält häufig beide Eichenarten. Die Wälder sind kleinflächig natürlich verzahnt mit Moorwäldern (LRT 91D0*), Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwäldern (LRT 9160), Knäuelgras-Traubeneichen-Hainbuchenwäldern (LRT 9170) oder mit bodensauren Buchenwäldern (LRT 9110). Naturnahe Bestände sind heute selten anzutreffen, da sie häufig in Kiefernforste umgewandelt wurden.
Standort
Die armen Eichen-Mischwälder stocken auf sauren, sandigen Böden, vorwiegend in der planaren und kollinen Stufe. In den Niederungsgebieten kommt auf grundwasserbeeinflussten Standorten der Pfeifengras-Birken-Stieleichenwald vor, der Straußgras-Eichenwald besiedelt grundwasserferne Sandböden im Flach- und Hügelland. Meist treten podsolige Böden oder unter stärkerem Bodenwassereinfluss auch vergleyte Böden auf. Die Humusformen sind Moder sowie Feucht-Rohhumus. Nach der Forstlichen Standorterkundung werden folgenden Standortgruppen den Waldgesellschaften zugeordnet:
Molinio-Quercetum roboris: Klimastufen Tm, Tt, Um und Ut mit Z1-, NZ2-, NA2- sowie WZ2- und WM2-Standorten.
Agrostio-Quercetum petraeae: Tt-Lagen mit Z1- und Z2-Standorten.
Vorkommen
Es handelt sich um einen natürlichen Lebensraum, der traditionell forstlich und bäuerlich genutzt wird bzw. genutzt wurde. Grundsätzlich sind keine lebensraumbezogenen Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. In der Regel besiedelt der LRT Grenzstandorte für die Eichenwirtschaft. Ein Teil der Bestände siedelt jedoch auf Buchenstandorten, ihr Vorkommen ist Ergebnis historischer Nutzungsformen. Pfeifengras-Stieleichenwälder auf Nassstandorten mit langzeitig hochanstehendem Grundwasser sind zugleich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA.
Pflege/Schutz
Es besteht ein Verschlechterungsverbot für die Lebensraumtypen. Der im Artikel 1 der FFH-Richtlinie definierte Begriff „Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes“ umfasst alle Faktoren, die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, Struktur und Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können.
Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) Arten
Gefäßpflanzen:
- Gemeines Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
- Pillen-Segge (Carex pilulifera)
- Dreizahn (Danthonia decumbens)
- Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense)
- Gewöhnliches Pfeifengras (Molinia caerulea)
- Königsfarn (Osmunda regalis)
- Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea)
Literatur/Links
Linkliste Literatur: (PDF, nicht barrierefrei)
57, 80, 89, 123, 132a, 147a, 148, 149, 179, 180, 182, 185, 233, 265, 267, 272, 273, 287, 289, 289a, 299, 323
entnommen aus:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.