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Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II

Ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sind die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II, welche von gemeinschaftlichem europäischen Interesse sind.

Im Anhang II werden Tier- und Pflanzenarten genannt, für deren Erhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Damit stellt der Anhang II eine Ergänzung des Anhangs I zur Verwirklichung eines zusammenhängenden Netzes von besonderen Schutzgebieten dar. In der Zusammenstellung der Arten werden einige von ihnen als prioritär (*) herausgestellt. Diese prioritären Arten gelten europaweit als besonders gefährdet und unterliegen strengeren Schutzvorschriften.
Insgesamt 137 in Deutschland vorkommende Tier- und Pflanzenarten sind im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Davon kommen innerhalb der sachsen-anhaltinischen Natura 2000 Gebiete 51 Arten vor (Stand 2015). Der Wolf, der Eremit, die Sand-Silberscharte und die Spanische Flagge sind als prioritär aufgeführt.

Eine Auflistung aller Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II und IV mit Informationen zu Biologie und Ökologie, Verbreitung, Bestandssituation in Sachsen-Anhalt sowie zu Gefährdung und Schutz finden Sie unter dem Menü Arten & Lebensräume / FFH-Arten.