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Moorwälder - LRT 91D0*

Beschreibung

Dieser prioritäre Lebensraumtyp ist von lichten Birken- oder seltener Nadelwäldern auf feuchten bis nassen Torfstandorten der planaren bis hochmontanen Stufe geprägt. Eine Strauchschicht ist allenfalls spärlich ausgebildet. In der Feldschicht dominieren Zwergsträucher und hygrophile Moose, insbesondere Torfmoose. Die Ausbildung von Moorwäldern ist stark vom Moortyp und den geomorphologischen Verhältnissen abhängig. Eine enge Verzahnung einerseits mit Sumpf- und Bruchwäldern sowie anderseits mit Gebüschen und fast baumloser Moorvegetation der Hoch- und Niedermoore ist gegeben.

Standort

Nährstoffarme, saure und zugleich sehr nasse bzw. dauernasse Sonderstandorte, in der Regel im Randbereich von Hochmooren, auf Übergangsmooren, auf Hangmooren sowie selten auf sehr sauren Bruchstandorten. Es sind feuchte bis wassergesättigte Torfe, die nur leicht bis mäßig zersetzt sind. Nach der Forstlichen Standorterkundung werden die einzelnen Waldgesellschaften folgenden Standortgruppen zugeordnet:

Vaccinio uliginosi-Betuletum pubescentis: Tf-, Tm- und Tt-Lagen mit OZ2- und OZ3-Standorten.

Vaccinio uliginosae-Pinetum sylvestris: Tf-, Tm- und Tt-Lagen mit OA2- und OA3-Standorten.

Vaccinio uliginosi-Piceetum: Hff-Lagen mit OIII-Standorten.

Bazzanio-Piceetum: Hff-, Hf-, Mff- sowie Mf-Lagen mit OII-Standorten.

Vorkommen

Es handelt sich um einen natürlichen Lebensraum, der nur z. T. und wenn, dann höchstens sehr extensiv forstlich genutzt wurde, da die Baumschicht außerordentlich schlecht gedeiht und der Moorwaldboden kaum betret- bzw. befahrbar ist (nur bei Frost). Seit ca. 250 Jahren werden die Moore verstärkt genutzt, indem sie meistens entwässert und zu Grünland umgewandelt wurden sowie Torf als Brennstoff gestochen wurde. Das hat zur Zerstörung vieler Moore geführt. Die Moorwälder sind sehr empfindliche Lebensräume. Es handelt sich um geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA. Sie liegen fast alle in Naturschutzgebieten. Eine Holznutzung sollte der besonderen Schutz- und Erholungsfunktion (z. B. Verkehrssicherungspflicht) gerecht werden.

Pflege/Schutz

Es besteht ein Verschlechterungsverbot für diesen Lebensraumtypen. Der im Artikel 1 der FFH-Richtlinie definierte Begriff "Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes" umfasst alle Faktoren, die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, Struktur und Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können.

Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) Arten

Gefäßpflanzen:

  • Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
  • Gemeine Krähenbeere (Empetrum nigrum)
  • Scheidiges Wollgras (Eriophorum vaginatum)
  • Sumpf-Porst (Ledum palustre)
  • Sprossender Bärlapp (Lycopodium annotinum)
  • Gemeine Moosbeere (Vaccinium oxycoccos)
  • Rauschbeere (Vaccinium uliginosum)

Literatur/Links

Link zur Literaturliste: (PDF, nicht barrierefrei)

80, 88, 89, 98, 132a, 147a, 148, 149, 179, 180, 182, 185, 207, 209, 233, 267, 272, 273, 287, 289, 289a, 299, 319, 323

entnommen aus:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.