Berg-Mähwiesen - LRT 6520
Beschreibung
Artenreiche, extensiv genutzte mesophile Bergwiesen der montanen bis submontanen Stufe mit Vegetation des Polygono-Trisetion (Gebirgs-Frischwiesen oder Goldhaferwiesen) in allen ihren regionalen Ausbildungsformen und Varianten.
Standort
Berg-Mähwiesen kommen unter kühl-feuchtem Klima der montanen bis submontanen Stufe (ab 400 m NN) vor. Sie besiedeln frische bis mäßig feuchte Standorte unterschiedlicher Nährstoffversorgung. Das Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis kommt auf frischen, nährstoffreichen, sauren bis schwach sauren Standorten der montanen Stufe vor, während das Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis auf mäßig trockenen bis frischen, kalkreichen, neutral-basischen Standorten im Rübeländer Devonkalkgebiet des Harzes anzutreffen ist. Bestände des Phyteumo-Festucetum rubrae besiedeln frische, mäßig nährstoffversorgte, saure bis schwach saure, sandig-lehmige Standorte in der submontanen Stufe, während die nährstoffärmsten, steinigen, sauren bis schwach sauren Bereiche vom Meo-Festucetum rubrae eingenommen werden.
Vorkommen
Die Berg-Mähwiesen sind Kulturbiotope, deren Existenz von ihrer Bewirtschaftung abhängt. Sie verdanken ihre Entstehung und Erhaltung einer regelmäßigen Mahd, mindestens als jährliche Erstnutzung. Grundsätzlich können die Aussagen, die über die Bewirtschaftung der Flachlandmähwiesen LRT 6510 getroffen wurden, auf den LRT 6520 übertragen werden.
Mahd und Beweidung haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Vegetation. Wenn die Erstnutzung als Wiesenschnitt ausgeführt und bei der Beweidung als Zweitnutzung die sachgemäße Weideführung und Nachmahd der Weidereste garantiert werden, kommt es nicht zum Verlust wertgebenden Pflanzenarten. Auch in früherer Zeit erfolgte die zweite Nutzung der Bestände teilweise als Weide, es liegen sogar einzelne Erfahrungen über die langjährige Erhaltung von Pflanzengesellschaften der Berg-Mähwiesen unter ausschließlicher Beweidung vor. Dazu ist allerdings ein anspruchsvolles Weidemanagement mit genauer Kenntnis der naturschutzfachlichen Zielstellung nötig. Dies kann nicht in jedem Fall vorausgesetzt werden, so dass diese Beispiele nicht zu verallgemeinern sind.
Vegetationsstruktur und Ertrag der Wiesen hängen in hohem Maße von der Trophie der Standorte und ihrer Düngung ab. Siedlungs- oder hofnahe Flächen wurden ehemals meist regelmäßig, zunächst mit Stallmist und Jauche, später auch mineralisch gedüngt, so dass sich hochwüchsige, ertragreiche Bestände wie das Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis entwickeln konnten. Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens), die namengebende Art der Pflanzengesellschaften wüchsiger Berg-Mähwiesen sowie die ihn begleitenden Arten Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum), Perücken-Flockenblume (Centaurea pseudophrygia) und andere Arten vermögen sich nur auf nicht allzu basenarmen, regelmäßig gedüngten Standorten durchzusetzen. Siedlungsferne Wiesen blieben oft ohne Düngung, so dass die Böden durch fortwährenden Nährstoffentzug verarmten und sich anspruchslose niedrigwüchsige und ertragsschwache Pflanzengesellschaften etablierten (Phyteumo-Festucetum rubrae, Meo-Festucetum rubrae). Mit dem Einsatz des besser transportfähigen und zusätzlich zum nur begrenzt verfügbaren Stalldung vorhandenen Mineraldüngers ergab sich die Möglichkeit, auch hofferne Flächen zu düngen. Dadurch entwickelte sich ein Teil davon wieder zu ertragreicheren Wiesen, verbunden mit einem Arten- oder Dominanzwechsel innerhalb der Bestände. Eine übermäßige Stickstoffdüngung mit teilweise jährlich über 200 kg N/ha in Verbindung mit der Vorverlegung der Erstnutzung und der Erhöhung der Nutzungsfrequenz, oft auch mit Beweidung mit hohen Besatzstärken, führten vom Ende der 1960er Jahre an zu drastischer Artenverarmung und Umstrukturierung der Bestände bis hin zum völligen Abbau der ursprünglichen Pflanzengesellschaften.
Aus dieser Erfahrung heraus wird heute oft der Schluss gezogen, Düngung und Beweidung seien prinzipiell nicht mit dem Erhalt typischer Pflanzengesellschaften der Mähwiesen zu vereinbaren. Neuere Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass, ähnlich wie beim LRT 6510, eine ausschließlich entzugsorientierte Düngung die Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil zum Erhalt der typischen Waldstorchschnabel-Goldhafer-Wiesen (Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis) nötig ist. Auf eutrophierten Standorten ist allerdings eine partielle Aushagerung durch mehrjährige Nutzung ohne Düngung des im Überfluss vorhandenen Nährstoffes (meist Stickstoff, teilweise Kalium) zur Wiederherstellung der typischen Struktur und Artenzusammensetzung der Wiesen nötig.
Pflege/Schutz
Entscheidende veränderbare, vegetationsdifferenzierend wirksame Faktoren sind Nutzungsart und Nutzungszeitpunkt (inkl. Nutzungshäufigkeit) sowie der Nährstoffhaushalt der Standorte.
Mahd
Wüchsige Bestände sollten zweimal jährlich gemäht werden. In den weniger wüchsigen Ausprägungen (außer Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis) ist eine zweite Nutzung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich und kann unterbleiben. Weiterhin gelten die Pflegehinweise des LRT 6510.
Beweidung
In Gebieten mit Schafhaltung kann eine Winter- oder Frühjahrsbeweidung bis Ende April bzw. in höheren Lagen bis Mitte Mai erfolgen. Weitere Nutzungshinweise können vom LRT 6510 übertragen werden.
Düngung
Pflegehinweise gelten, wenn nicht anders erläutert, wie im LRT 6510.
Stickstoff (N)
Eine ausgewogene Stickstoffdüngung, die unter Beachtung der standortgegebenen Stickstoffnachlieferung bzw. der Stickstoffeinträge maximal die Höhe des Stickstoffentzugs durch Nutzung ausgleicht, darf nur in wüchsigen Beständen (Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis) durchgeführt werden. Eine Erhöhung der Stickstoffversorgung darf generell nicht erfolgen. Durch atmosphärischen Eintrag, Stickstoffmineralisierung und natürliche Luftstickstofffixierung findet selbst in leguminosenarmen Beständen eine Stickstoffnachlieferung in einer Höhe von ca. 100 kg N/ha und Jahr statt, in leguminosenreichen Beständen liegt sie wesentlich höher. Bei einem Nettoentzug von ca. 140-160 kg N/ha und Jahr bei Mahdnutzung wüchsiger Bestände (Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis) und anzustrebenden mesotrophen Verhältnissen sind deshalb maximal 50 kg N/ha als Dünger auszubringen. In den weniger wüchsigen Beständen des Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis, Phyteumo-Festucetum rubrae und Meo-Festucetum rubrae erreicht die natürliche Stickstoffnachlieferung bereits die Höhe des Entzugs. Bestände dieser Ausprägungen brauchen und sollen daher nicht mit Stickstoff gedüngt werden. Artenarme Bestände mit Dominanz von Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sind so hoch mit Stickstoff versorgt, dass eine N-Aushagerung erforderlich ist. Sie sind deshalb auch bei hohem Entzug mindestens bis zur Umwandlung in ein Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis ebenfalls nicht mit Stickstoff zu düngen. Weitere Hinweise zur Stickstoffdüngung bezüglich Beweidung, Gülle und Stallmist entsprechen den zum LRT 6510 gegebenen.
Phosphor (P), Kalium (K)
Bedarfsweise ist eine entzugsorientierte P/K-Düngung vorzunehmen. Die regelmäßige Entnahme von Bodenproben und die Analyse der Gehalte dieser Nährstoffe ist grundsätzlich erforderlich, zumal gegenwärtig viele Standorte an diesen Nährstoffen verarmt sind, während andere durch jahrzehntelange Gülledüngung eine beträchtliche Überversorgung mit K zeigen (mangelnde Phosphorversorgung bei gleichzeitiger Kalium-Überversorgung). Für die Ausprägungen des Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis ist die Gehaltsstufen B (mittlere Versorgung) für Phosphor und Kalium als optimal anzunehmen. Für die Ausprägungen Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis und Meo-Festucetum rubrae ist eine niedrigere Versorgung mit P und K, jeweils entsprechend der Gehaltsstufe A (niedrige Versorgung) zwar als ausreichend anzusehen, jedoch wirkt sich ein höherer Gehalt (jeweils Stufe B) fördernd auf Kräuter und Leguminosen aus. Bei Auftreten der Gehaltsstufe A (niedrige Versorgung) kann daher eine Aufdüngung der Standorte bis zur Gehaltsstufe B (mittlere Versorgung) vorgenommen werden. Als Maß zur Berechnung des entzugsausgleichenden Düngungsbedarfs sind 0,29-0,3 % P und 1,8-2,0 % K in der Trockensubstanz des entnommenen Schnittgutes anzusetzen. Auf den typischen Standorten der Berg-Mähwiesen reicht zur Erhaltung eine P/K-Düngung von 12/80 kg/ha (außer Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis) bis maximal 20/130 kg/ha (Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis, Artenarme Bestände mit Dominanz von Trisetum flavescens) aus. Damit kann die Herausbildung kräuterarmer Dominanzbestände von wenig nährstoffbedürftigen Gräsern wie Rotschwingel (Festuca rubra), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) oder Gemeines Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) verhindert werden. Alternativ kann alle zwei bis vier Jahre Stallmist (Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis: 90-180 dt/ha, alle anderen Ausbildungen: 60-120 dt/ha) gegeben werden. Bei Beweidung sind in der Entzugsbilanzierung unmittelbare Nährstoffrückflüsse in Höhe von 80-98 % bei P sowie 95-98 % bei K des jeweils genutzten Aufwuchses durch Kot und Harn der Tiere zu berücksichtigen. Bei minimalen Ausprägungen dieses Wiesentyps, die durch die Vorherrschaft von konkurrenzstarken Obergräsern wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) oder anspruchsvollen Arten wie Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) oder Große Brennessel (Urtica dioica) gekennzeichnet sind, ist jedoch erst dann mit stickstoffhaltigen Düngemitteln zu düngen, wenn die Deckungsgrade dieser Arten deutlich abgenommen haben. Dieses Ziel ist meist schneller zu erreichen, wenn die betreffenden Wiesen dreimal jährlich geschnitten werden. Unabhängig davon sollte eine mineralische Phosphor und Kalidüngung vorgenommen werden, wenn der Versorgungsgrad der Wiesen mit diesen Nährstoffen gering ist (Gehaltsstufe A), da in diesem Fall eine gute P/K-Versorgung das Wachstum der Pflanzenbestände und damit deren Stickstoffaufnahme verbessert und so zu einem schnelleren Stickstoffaustrag beiträgt.
Kalzium (Ca)
In den Ausprägungen Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis und Phyteumo-Festucetum rubrae sollte der pH-Wert nicht unter 4,5 absinken, da sonst mit einem Rückgang der Artenzahlen zu rechnen ist. In der Ausprägung Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis ist zwar eine Oberbodenversauerung zu tolerieren, jedoch sollte der pH-Wert im unteren Bereich des Wurzelhorizontes nicht unter 6,0 sinken. Aufgrund des Vorkommens auf kalkreichen Standorten ist eine tiefreichende Versauerung von Standorten der Ausbildung Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis allerdings unwahrscheinlich. Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter diese Grenzen sind Kalkungen unumgänglich, um den schutzzielentsprechenden Pflanzenbestand zu erhalten. Branntkalk darf nicht eingesetzt werden, da dieser zu Verätzungen der oberirdischen Pflanzenteile führt, wovon dikotyle Kräuter besonders betroffen sind. Zur Verwendung können gelöschter Kalk, Dolomitkalk und/oder kalziumhaltige Düngemittel wie Thomasphosphat und Kalkstickstoff (nur granuliert) kommen, letztere nur in den oben für P/K bzw. N angegebenen Höchstmengen. Voraussetzung für Kalkgaben sind in jedem Falle Berechnungen des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen. Dabei ist nicht nur der pH-Wert, sondern auch das Puffervermögen des jeweiligen Bodens zu berücksichtigen. Innerhalb eines Jahres dürfen in den Ausprägungen Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis, Laserpitio latifolii-Trisetetum flavescentis und in artenarmen Beständen mit Dominanz des Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens) maximal 20 dt CaO/ha ausgebracht werden, in der Ausprägungen Phyteumo-Festucetum rubrae und artenarme Bestände mit Dominanz von Rot-Schwingel (Festuca rubra) maximal 10 dt. Bei höherem Kalkbedarf oder auf sorptionsschwachen Böden ist die Gabe auf mehrere Jahre zu verteilen. Bestände der Ausbildungen Meo-Festucetum rubrae und artenarme Bestände mit Dominanz von Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) dürfen nicht gekalkt werden, da dies den Rückgang oder das lokale Erlöschen von in den Beständen vorhandenen, säuretoleranten Pflanzenarten zur Folge hätte (z.B. Arnika (Arnica montana)).
Nachsaaten und weitere Hinweise
Über- und Nachsaaten konkurrenzstarker Gräser des Wirtschaftsgrünlandes wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne) wirken verdrängend auf wertgebende Arten des LRT und stellen somit eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Nachsaaten von Rot-Schwingel (Festuca rubra) und Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sind dagegen bei lückigen Narben als unschädlich einzustufen, Nachsaaten von Wiesen-Klee (Trifolium pratense) können in der Ausprägung Geranio sylvatici-Trisetetum flavescentis sogar positive Effekte zeitigen. Der jeweiligen Pflanzengesellschaft fremde Arten sind nicht einzusäen. Die Anwendung von Herbiziden in Beständen des LRT ist auszuschließen. Befahren der Fläche mit serienmäßig bereiftem, schwerem Gerät kann eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Standorte der Bergmähwiesen dürfen daher nur bei hinreichend trockenem Boden bzw. mit narben- und bodenschonender Bereifung befahren werden. Zur Sicherung der Mindestpflege bei fehlendem Nutzungsinteresse seitens der Landwirtschaftsbetriebe werden für jüngere, noch artenreiche Bergwiesenbrachen Pflegerotationssysteme entsprechend REICHHOFF & BÖHNERT (254) modifiziert nach WEGENER (328, 331) und WEGENER & REICHHOFF (333) empfohlen.
Ausgewählte lebensraumtypkennzeichnende (wertgebende) Arten
Gefäßpflanzen:
- Gemeiner Frauenmantel (Alchemilla vulgaris agg.)
- Schlangen-Wiesenknöterich (Bistorta officinalis)
- Perücken-Flockenblume (Centaurea pseudophrygia)
- Weichhaariger Pippau (Crepis mollis)
- Rot-Schwingel (Festuca rubra)
- Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum)
- Flaumhafer (Helictotrichon pubescens)
- Kanten-Hartheu (Hypericum maculatum)
- Breitblättriges Laserkraut (Laserpitium latifolium)
- Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius)
- Bärwurz (Meum athamanticum)
- Kopfige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare)
- Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum)
- Berg-Rispengras (Poa chaixii)
- Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)
- Wald-Klee (Trifolium alpestre)
- Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens)
Literatur/Links
Link zur Literaturliste: (PDF, nicht barrierefrei)
4, 38, 39, 40, 43, 44, 62, 80, 82, 84, 89, 90, 102, 109, 118, 131, 137, 138, 152, 153, 156, 158, 159, 162, 228, 235, 254, 258, 268, 287, 299, 310, 315, 317, 328, 331, 332, 333
entnommen aus:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 368 S.