Menu
menu

Richtlinien und Grundsätze

Der Erhaltungszustand natürlicher Lebensräume und einer Vielzahl wildlebender Tier- und Pflanzenarten hat sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im europäischen Gebiet der EU-Mitgliedstaaten bedrohlich verschlechtert. Um die biologische Vielfalt sowie die Lebensräume und Arten als Teil des Naturerbes der Gemeinschaft zu erhalten und zu entwickeln, hat die Europäische Union das Schutzgebietssystem "Natura 2000" ins Leben gerufen.

Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten (FFH-Gebiete, englisch: Site of Community Importance, abgekürzt SCI) zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. Hierzu zählen auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete, die Vogelschutzgebiete (englisch: Special Protection Areas, abgekürzt SPA). 

Inhalt und Ziele der FFH-Richtlinie

Inhalt und Ziele der Vogelschutzrichtlinie