Menu
menu

Managementplanung

Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie regelt, dass die Mitgliedsstaaten für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festlegen. Diese umfassen in der Regel das speziell für die Gebiete erarbeitete oder – in selteneren Fällen – ein in andere Entwicklungspläne integriertes Management. Damit sollen Maßgaben entwickelt werden, die eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten vermeiden können. Derartige Gutachten werden als Managementpläne bezeichnet und haben sich gerade dort als nützlich erwiesen, wo zahlreiche und zumal pflegeintensive Schutzgüter zu bewahren sind. Zuständig für die Ausarbeitung der Managementpläne ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Auf Grund der Vielzahl naturschutzfachlicher Fragestellungen werden die Gutachten, die selbst keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten, zumeist an ökologisch tätige Planungsbüros vergeben. Deren Expertenmeinung basiert auf einheitlichen Kartiervorgaben und Bewertungsschlüsseln und dient letztlich als Grundlage für weitere, sowohl naturschutzfachliche als auch -rechtliche Umsetzungen im Sinne der FFH-Richtlinie.

Im Ergebnis enthalten die Gutachten flächenkonkrete Aussagen zum Vorkommen der Lebensraumtypen und der Habitate von Arten der FFH-Anhänge, eine Bewertung des derzeitigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter und Maßnahmenvorschläge zum eigentlichen Management. Die ersten Managementpläne für sachsen-anhaltische FFH-Gebiete konnten 2002 fertig gestellt werden. Seit dem wurden insbesondere unter Verwendung von umfangreichen Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt zahlreiche weitere Managementpläne erarbeitet, wobei der Fokus zunächst auf die Europäischen Vogelschutz- und die dort integrierten FFH-Gebiete zu legen war.  

Auch Dritte sind an der Erarbeitung der Managementpläne beteiligt. Hierzu zählen beispielsweise die Landkreise und im Falle der meisten Truppenübungsplätze die Wehrbereichsverwaltung Ost des Bundesministeriums für Verteidigung. Mittlerweile liegen entsprechende Gutachten für mehr als 70 % der Landesfläche vor oder sind noch in der Bearbeitung.
Eine Übersicht, welche Gebiete das betrifft, findet sich auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Managementpläne finden in der Praxis bereits rege Anwendung. Als Nutzer sind insbesondere zu nennen:
- die obere Naturschutzbehörde und die Planfeststellungsbehörde im Landesverwaltungsamt,
- die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise,
- die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) und die DB Projektbau GmbH (PBDE) im Rahmen der Umsetzung von Verkehrsprojekten des Bundes,
- zahlreiche Planungsbüros in Zusammenhang mit der Prüfung einer Schutzzielverträglichkeit von Investitionsvorhaben in Natura 2000-Gebieten und angrenzenden Bereichen.

Zum einen bilden die Managementpläne die Grundlage für Schutzgebietsausweisungsverfahren. Hier helfen sie nicht nur, geeignete Regelungen zur Umsetzung der Schutzziele zu formulieren, sondern auch, eine Rechtssicherheit von Verordnungsregelungen durch Begründung der Schutzbedürftigkeit sowie der Eignung der Regelung zur Umsetzung der Schutzziele herzustellen. Außerdem greifen die unteren Naturschutzbehörden (UNB) im Rahmen des für die Landwirtschaft konzipierten Förderprojekts „Freiwillige Naturschutzleistungen“ bevorzugt darauf zurück, denn die Gutachten enthalten bereits eine Darstellung der Förderflächenkulisse sowie Managementvorgaben, die den Antragstellern durch die UNB zu unterbreiten sind. Regelmäßig bilden Managementpläne die Grundlage für FFH-Verträglichkeitsprüfungen und die Anwendung der Eingriffsregelung. Als Grundlagenwerke beschleunigen sie dabei behördliche Prüf- und Entscheidungsprozesse zu Investitionsvorhaben, denn zeitaufwändige Einzeluntersuchungen sind dann entbehrlich. Die Gutachten fließen auch in die forstliche Betriebsregelung (z. B. Forsteinrichtung) ein und helfen, die Natura 2000-Belange auf Waldflächen sicherzustellen. Nicht zuletzt bilden die Managementpläne eine wichtige Grundlage zur Erfüllung der Natura 2000-Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union.

gekürzt und aktualisiert aus "Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts" vom Landesamt für Umweltschutz