Vogelarten
Durch die Vogelschutzrichtlinie sind alle in Europa heimischen Vögel grundsätzlich unter Schutz gestellt worden.
Im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind Arten aufgelistet, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere vom Aussterben bedrohte und seltene Arten sowie solche, die gegen Veränderungen in ihrem Lebensraum empfindlich sind.
In der Vogelschutzrichtlinie sind über 70 Vogelarten aufgeführt, die in Sachsen-Anhalt vorkommen und einen besonderen Schutz erfahren, darunter Kranich, Weißstorch, Seeadler, Mittelspecht, Ziegenmelker und Eisvogel.
Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie mit weiterführenden Informationen zu Verbreitung, Ökologie und Zugstrategie, Bestandsentwicklung sowie zu Gefährdung und Schutz.
Link zur Auflistung der Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
Darüber hinaus sollen nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie für die nicht in Anhang I gelisteten, aber regelmäßig auftretenden Zugvogelarten Maßnahmen getroffen werden um ihre Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten zu schützen. Besondere Bedeutung soll dabei den Feuchtgebieten, insbesondere den international bedeutsamen Feuchtgebieten (Ramsar-Gebiete), beigemessen werden. Die für Sachsen-Anhalt relevanten Zugvogelarten werden in der folgenden Datei aufgeführt:
Zugvogelarten gemäß Artikel 4 Absatz 2 VSchRL (als PDF, nicht barrierefrei)