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Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

Verbreitung

Das Brutareal des größtenteils paläarktisch verbreiteten Goldregenpfeifers erstreckt sich von Island über die Britischen Inseln, Skandinavien, die Baltischen Staaten, Nordrussland bis nach Zentralsibirien (ungefähr bis 122 ° E). Die Südgrenze der geschlossenen Verbreitung liegt bei 20 ° nördlicher Breite. Lokale Vorkommen in Gebirgslagen sind auch weiter südlich anzutreffen. Ein Brutvorkommen von ca. 100 Paaren auf Grönland und den Ellesmere-Inseln tangiert die Nearktis. Ca. 50 % der europäischen Population (440.000-785.000 BP) brüten in Island, ca. 25 % in Norwegen sowie weitere, größere Vorkommen in Finnland, Schweden, Russland und Großbritannien (CRICK in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Die deutschen Brutvorkommen beschränken sich auf Niedersachsen und stellen Restbestände einer ehemals weiten Verbreitung im nördlichen Mitteleuropa dar. Sie sind isoliert von den nächsten Vorkommen in Südengland, Norddänemark und Südschweden gelegen (RHEINWALD 1993).

Ökologie und Zugstrategie

Seit dem 19. Jahrhundert geht der Bestand an der südlichen Arealgrenze, in West- und Mitteleuropa, zurück, sodass die Vorkommen in den Beneluxstaaten, in Dänemark, Deutschland und Polen ganz oder nahezu erloschen sind. Bestandsabnahmen werden auch aus Großbritannien, Südschweden und Norwegen, zeitweilige Zunahmen aus Finnland und Estland gemeldet (CRICK in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Zwischen 1970 und 1983 brüteten in Niedersachsen sowie in Deutschland 30 bis 40 Paare. Bis 1993 sanken die Brutpaarzahlen auf neun Paare (ZANG et al. 1995). Drei Jahre später konnten bereits wieder 19 BP gezählt werden (MÄDLOW & MODEL 2000). Seit Anfang der 1990er Jahre steigen auch die Durchzugszahlen in Sachsen-Anhalt an (BRAUN 1997, SEELIG et al. 1996).

Bestandsentwicklung

Die starke Bejagung des Fischadlers im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts hatte in Europa einen drastischen Bestandsrückgang zur Folge. Eine weitere Abnahme des Bestandes von 1950 bis Mitte der 1970er Jahre führte u.a. im Jahr 1963 zum Erlöschen der westdeutschen Brutbestände. Danach begann in fast allen Bereichen Europas eine Phase der Bestandserholung, die auch gegenwärtig anhält (BAUER & BERTHOLD 1997, SAUROLA & SABLEVICIUS in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Die ostdeutschen Vorkommen erreichten Anfang der 1970er Jahre einen Tiefststand und nahmen seit 1975 (70 Brutpaare) leicht und ab 1985 deutlich zu. Die Zunahme der Art in den Dichtezentren führte zur Ausbreitung und seit 1988 zur erfolgreichen Wiederbesiedlung von fünf Bundesländern (Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Sachsen). Im Jahr 1995 wurde ein gesamtdeutscher Bestand von 283 Brutpaaren und 1998 von 346 Paaren gezählt (SCHMIDT 1999). Die kontinuierliche Besiedlung Sachsen-Anhalts begann erst 1989 mit einem, zunächst erfolglosen Brutpaar im Westfläming (DORNBUSCH 1995). 1998 konnten bereits sieben erfolgreiche und ein erfolgloses BP des Fischadlers mit durchschnittlich 1,4 flüggen Jungvögeln je begonnener Brut festgestellt werden (DORNBUSCH 2000b). Im Jahr 2000 wurden sechs erfolgreiche und drei erfolglose BP mit der gleichen mittleren Fortpflanzungsziffer gezählt (DORNBUSCH 2002). Von den acht Horsten des Jahres 1998 befanden sich einer auf einer Kiefer, je ein Horst auf Nisthilfen auf einer Kiefer und einer Eiche und fünf auf Gittermasten (DORNBUSCH 2000b). Seitdem nahm der Bestand des Fischadlers in Sachsen-Anhalt, vor allem in den Auen der Elbe und Mulde, deutlich und nahezu kontinuierlich zu. Derzeit ist noch keine Abflachung der Bestandskurve zu erkennen. 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 30-41 Brutpaare gezählt. Diese positive Bestandsentwicklung führte zu einer Entlassung aus der Roten Liste (LSA).

Gefährdung und Schutz

Der Goldregenpfeifer ist hauptsächlich durch die Zerstörung geeigneter Bruthabitate und intensive Verfolgung durch Jäger und Eiersammler bedroht. Die Bruthabitate werden durch Aufforstung und die Umwandlung von Heiden in Grün- oder Ackerland sowie durch Entwässerung und Kultivierung (Torfabbau und Aufforstung) von Mooren zerstört (BAUER & BERTHOLD 1997, BAUER & THIELKE 1982, CRICK in HAGEMEIJER & BLAIR 1997, ZANG et al. 1995). Die Schutzmaßnahmen müssen sich auf die Erhaltung noch vorhandener Moorgebiete, auf die Renaturierung ehemaliger Brutplätze durch Wiedervernässung und Ausmagerung sowie auf die Pflege von extensiv genutzten Feuchtwiesen als Ausweich- und Nahrungsgebiete konzentrieren. Störungen durch den industriellen Torfabbau und Freizeitverkehr sind zu minimieren (BAUER & BERTHOLD 1997).

Rote Liste Deutschland:                    1 – Vom Aussterben bedroht (6. Fassung, Stand Juni 2021)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               Kein Brutvogel in Sachsen-Anhalt (3. Fassung, Stand November 2017)

Literatur/Links

Link zur Literaturliste (PDF, nicht barrierefrei)

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2003): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 223 S.