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Zwergdommel (Ixobrychus minutus)

Verbreitung

Die Zwergdommel ist diskontinuierlich über die Paläarktis, Äthiopis, Madagassis und Australis verbreitet. Die Nominatform wird von Westeuropa bis Westasien angetroffen, wobei sich die europäischen Brutbestände auf Osteuropa und Russland konzentrieren. Die Art fehlt auf den Britischen Inseln und in Skandinavien (BAUER & GLUTZ VON BLOTZHEIM 1987, HÖLZINGER 1987, MARION in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Nach starken Bestandsrückgängen weist das Verbreitungsbild der Zwergdommel in Deutschland große Lücken auf (RHEINWALD 1993). Bestände in Schleswig-Holstein und im Saarland sind seit 1970 bereits erloschen (WITT et al. 1996). In Ostdeutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt in Brandenburg (NICOLAI 1993a). In Sachsen-Anhalt wird die Zwergdommel als sehr seltener Brutvogel festgestellt (DORNBUSCH 1999), sodass gegenwärtig fast nur mit isolierten Einzelvorkommen zu rechnen ist. Neuere Brutnachweise erfolgten im Teichgebiet Osternienburg 1990 (ein BP), 1998/99 (jeweils ein BP), 2000 (zwei BP) durch TODTE (in ROCHLITZER 1993), den ORNITHOLOGISCHEN VEREIN KÖTHEN, BOUDA, TODTE (in GEORGE & WADEWITZ 1999-2001). In den Jahren 1995 und 1996 fand STENZEL (in GNIELKA & ZAUMSEIL 1997) ein bzw. zwei Brutpaare am Salzigen See.

Ökologie und Zugstrategie

Die Zwergdommel brütet an natürlichen und anthropogen geschaffenen, unterschiedlich großen Gewässern mit dichten Pflanzenbeständen, die aus Schilf und Rohrkolben sowie Weidengebüschen und Bäumen bestehen. Hauptsächlich werden Niederungen und tiefere Lagen bis 200 m ü. NN besiedelt. Besonders gern werden Sümpfe, Altwässer, Brüche, schilfreiche Bereiche flacher Stillgewässer bzw. langsam fließender Gewässer angenommen (BAUER & GLUTZ VON BLOTZHEIM 1987, MARION in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Bei ausreichender Deckung werden auch sehr kleine Schilfbereiche an Dorf-, Fischzucht- oder Parkteichen besiedelt (BAUER & BERTHOLD 1997). Die Zwergdommel ist ein Langstreckenzieher, der vorwiegend in Ost- und Südafrika, vereinzelt auch in Westafrika und an den Oasen der Sahara überwintert. Einzelne Überwinterungsnachweise liegen ebenfalls aus Süd- und Westeuropa vor. Die Rückkehr ins mitteleuropäische Brutgebiet erfolgt im April bis Anfang Mai, der Abzug in die Winterquartiere beginnt im Juli, hauptsächlich erfolgt er im September (BAUER & GLUTZ VON BLOTZHEIM 1987).

Bestandsentwicklung

Die Zwergdommel zeigt in ihrem europäischen Verbreitungsgebiet für die Art typische, unregelmäßige und kurzfristige Bestandsschwankungen. Nach Bestandsrückgängen Anfang des 20. Jahrhunderts setzte zwischen 1950/60 und 1990 eine weitere sehr starke Abnahme in ganz Europa ein, die besonders in Westeuropa zu Verlusten von über 50 % führte (BAUER & BERTHOLD 1997, MARION in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Der Bestand in Europa wird auf 36.000 – 97.000 BP geschätzt (MARION in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). RHEINWALD (1993) schätzte das gesamtdeutsche Vorkommen für die 1980er Jahre auf 460 BP, wovon 250 (± 48 %) in Ostdeutschland brüteten (NICOLAI 1993a). WITT et al. (1996) gaben für das Jahr 1994 einen Bestand von nur noch 105-145 BP in Deutschland an und eine Abnahme um mehr als 50 % für die Art zwischen 1970 und 1994. Zwischen 2005 -2009 wurden dagegen wurden schon wieder 220-290 BP gezählt. Die stark rückläufige Bestandsentwicklung traf auch für Sachsen-Anhalt zu (DORNBUSCH 1999). Nach STENZEL (in GNIELKA & ZAUMSEIL 1997) brüteten im Südteil von Sachsen-Anhalt zwischen 1990 und 1995 acht bis zwölf Paare, um das Jahr 1995 wahrscheinlich fünf bis sieben Paare. MÄDLOW & MODEL (2000) gaben für das gesamte Bundesland ca. zehn BP (1996) an. Bis 2015 stieg die Anzahl der Brutpaare in Sachsen-Anhalt auf 60-70 an.

Gefährdung und Schutz

Die Ursachen für die starken Bestandsrückgänge, besonders ab 1960, sind größtenteils nicht bekannt. Es werden Gefährdungsfaktoren in den Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsgebieten angenommen, da auch große intakte Feuchtgebiete in Europa von den Abnahmen betroffen sind (BAUER & BERTHOLD 1997, MARION in HAGEMEIJER & BLAIR 1997). Als Hauptursache gilt die Lebensraumzerstörung. In den Brutgebieten äußert sich diese durch die Zerstörung von Schilfgebieten infolge Uferverbauung, durch erhöhte Freizeitakivitäten und Vermüllung, durch intensivere Nutzung der Ufervegetation mittels häufiger Schilfmahd, durch die Verlandung von Flachwasserbereichen infolge Grundwasserabsenkung und Entwässerung sowie durch die Gewässerverschmutzung/Eutrophierung. Die Eutrophierung der Gewässer kann durch eine Wassertrübung zur Veränderung der Nahrungsverfügbarkeit und des Nahrungsangebotes führen. Weitere Gefährdungsursachen sind eine durch den Besatz von Fischteichen mit Fischen einheitlicher, nicht geeigneter Altersklassen bedingte Nahrungsknappheit, das Fehlen geeigneter Nistmöglichkeiten in der Ufervegetation und anthropogene Störungen am Brutplatz durch Bootsverkehr, Angler und Badegäste (BAUER & BERTHOLD 1997, HÖLZINGER 1987). In den afrikanischen Winterquartieren werden die Ursachen für einen Bestandsrückgang der Zwergdommel im Zusammenhang mit dem Trockenfallen von Seen und Feuchtgebieten aufgrund von Dürren und Entwässerung gesehen. Weitere Auswirkungen können Habitatverluste aufgrund von Intensivierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und der hohe Pestizideinsatz in den entsprechenden Ländern haben. Außerdem ist die Verfolgung der Art durch den Menschen in diesen Gebieten nicht zu unterschätzen. Dementsprechend sind die Schutzmaßnahmen auf die qualitativ hochwertige Erhaltung aller aktuellen und früheren Bruthabitate auszurichten, wobei besonders Altschilfbestände zu schützen sind. Durch Managementmaßnahmen ist ein Mindestwasserstand zu sichern und an den Brutplätzen sind Ruhezonen zu schaffen (BAUER & BERTHOLD 1997, HÖLZINGER 1987).

Rote Liste Deutschland:                     3 – gefährdet (6. Fassung, Stand Juni 2021)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:                V – Vorwarnliste (3. Fassung, Stand November 2017)

Literatur/Links

Link zur Literaturliste (PDF, nicht barrierefrei)

entnommen aus:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2003): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt - Die Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Halle (Saale). 223 S.