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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Beschreibung

Die Flügeloberseiten sind schwarzbraun, bei Weibchen manchmal blau bestäubt. Die Flügelunterseiten sind schmutzig dunkelgraubraun gefärbt und tragen eine Reihe schwarzer, weiß umrandeter Flecken.

Biologie und Ökologie

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist einbrütig und gehört zu den „Ameisen-Bläulingen”, einer Gruppe von Faltern, deren Larven zeitweilig in Ameisennestern leben. Während der ganzen Flugzeit legen die Weibchen der Art insgesamt zwischen 250 – 500 Eier einzeln an Blütenköpfchen der Wirtspflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) ab. Hier bohren sich die Larven ein und fressen die Blüten aus. Im Herbst verlassen die erwachsenen Raupen im Stadium L 4 die Wirtspflanze und wechseln in die Nester der im Boden lebenden Wirtsameisen Myrmica rubra (= laevinodes). Aus ihren Drüsen liefert die Raupe Sekrete und wird dafür von den Ameisen gefüttert. Zusätzlich ernährt sie sich parasitisch von der Ameisenbrut. In den Nestern erfolgt auch die Verpuppung. Der fertige Falter fliegt von Anfang Juli bis Mitte August und ist sehr standorttreu. In geeigneten Habitaten kann sich eine hohe Populationsdichte einstellen, wobei eine Abhängigkeit von der Anzahl der Kolonien der Wirtsameisen besteht. Mit zusammengeklappten Flügeln sitzend, kann man die Falter an den Blüten vom Großen Wiesenknopf beobachten. Die Art ist ein Einbiotopbewohner. Sie lebt auf nicht regelmäßig überschwemmten Feuchtwiesen in Tälern oder an Rändern von Bächen und Flüssen. Am Rand von Mooren, an Wiesenböschungen und Dämmen ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ebenfalls zu finden und kann hier auch trockenere Bereiche besiedeln. Der Falter fliegt in der Ebene und im angrenzenden Hügelland bis 500 m ü. NN.

Verbreitung

Die Art kommt von Mitteleuropa bis zum Ural, südlich bis zum Kaukasus vor. Inselareale finden sich im Norden der Iberischen Halbinsel und in Frankreich. Nördlich reicht das Verbreitungsgebiet bis Berlin. In den Alpen ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling nicht vertreten (EBERT 1991a, b). In Deutschland wurde die Art mit Ausnahme von Schleswig-Holstein in allen Bundesländern beobachtet. Nachweise für Niedersachsen fehlen aber seit 1980. Die Bodenständigkeit für Mecklenburg-Vorpommern ist in Frage gestellt weil nur von 1974 eine Beobachtung vorliegt (GAEDICKE & HEINICKE 1999).

Bestandssituation in Sachsen-Anhalt

Die Art war bis in die 2. Hälfte des 20. Jahrshunderts hinein besonders im südlichen Teil Sachsen-Anhalts weit verbreitet, während der Norden schon immer spärlich besiedelt war  (Verbreitungsgrenze). Hier liegen seit Jahrzehnten keine Neumeldungen vor, weshalb die Bestände als erloschen gelten. Im Süden Sachsen-Anhalts ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling bis heute insbesondere in der Elbe-Mulde-Region verbreitet, wobei die Hochwasserereignisse von 2002 und 2013 die Populationen offenbar haben einbrechen lassen. Nach den Standarddatenbögen von 2016 sollen aktuell sechs FFH-Gebiete Vorkommen beherbergen (LAU 2016). Darüber hinaus konnten 2006 beim Wendsee (zwischen Groß Rosenburg und Breitenhagen) Bestände nachgewiesen werden.

Gefährdung und Schutz

Eine Bestandsgefährdung der Art entsteht durch Drainage von Feuchtwiesen und Mooren, durch Auflassung der Streuwiesen, deren Beseitigung und Aufforstung. Ebenso gefährdet die Intensivierung der Grünlandwirtschaft mit verstärkter Mahd zur Zeit der Eiablage und zur Entwicklung der Jungraupen im Juli und August die Falter. Auch die ökologischen Bedingungen für die Wirtsameisen müssen erhalten bleiben. Einsatz von Mineraldünger und Herbiziden verdrängen nicht nur die Wirtspflanze, sondern gefährden auch die Wirte. In den noch besiedelten Biotopen sind die Erhaltung von Feuchtwiesen und ein Mahd-Regime entsprechend der Biologie des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings anzustreben. Die erste Mahd sollte in der ersten Junihälfte, die zweite nicht vor Mitte September erfolgen. Bei Schutzmaßnahmen und Biotop-Pflege muss auch die Biologie der Wirtsameise berücksichtigt werden. Myrmica rubra reagiert empfindlich gegenüber Verdichtungen und anderweitigen Schädigungen des Bodens.

Rote Liste Deutschland:                    V – Art der Vorwarnliste (Stand 2011)

Rote Liste Sachsen-Anhalt:               1 – Vom Aussterben bedroht (Stand 2004)

Literatur/Links